Führerscheinklasse C1 - mittelschwere LKW
Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B
Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t. Anhänger, deren Gesamtmasse 750 kg nicht überschreiten, dürfen zusätzlich gezogen werden.
Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.
Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C1 vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.
Hinweis: Für die Klasse C1 ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW mit Anhänger
Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1
Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t zuzüglich Anhänger, deren Gesamtmasse 750 kg überschreitet.
Die Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 12 t nicht überschreiten.
Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.
Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C1E vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.
Hinweis: Für die Klasse C1E ist ein Führerschein der Klasse C1 Voraussetzung.
Führerscheinklasse C - schwere LKW
Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, C1
Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, zuzüglich Anhänger, deren Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.
Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.
Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.
Hinweis: Für die Klasse C ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse CE - schwere LKW mit Anhänger
Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1E, T
Für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t.
Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.
Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.
Hinweis: Für die Klasse CE ist ein Führerschein der Klasse C Voraussetzung.